Das Bauspardarlehen hat natürlich die Existenz eines Bausparvertrages zur Basis.Die Summe, die dann als Kredit gewährt wird, ist die Differenz zwischen der im Vertrag vereinbarten Ansparsumme und den Kosten des Grundstückskaufes, des Bauvorhabens oder der Renovierung, des Ausbaues. Bei der Bewilligung von Bauspardarlehen folgen die Geldgeber, die Bau*******n, mehr oder weniger dieselben festen Regeln. Dieses Darlehen ist zweckgebunden. Das heißt, eine sogenannte wohnwirtschaftliche Verwendung ist Voraussetzung. Der Kredit muss also für eine Renovierung, eine Umschuldung oder eben eine Baumaßnahme, einen Immobilienkauf oder aber auch eine Erbauszahlung zur Verwendung kommen. Selbstverständlich sind die Bau*******n bemüht, sich in vielerlei Hinsicht abzusichern. So wird in den allermeisten Fällen eine Lebensversicherung vom Kreditnehmer verlangt, die dahin gehend geregelt ist, dass der noch geschuldete Betrag nach dem vorzeitigen Ableben des Kreditnehmers durch diese Versicherung, die sich Risikolebensversicherung nennt, beglichen wird. Des Weiteren lassen sich die Bau*******n ihr Darlehen durch eine Eintragung in das Grundbuch absichern. Es ist nicht zwingend notwendig, dass die Grundschuld auf das Objekt eingetragen wird, dem die Finanzierung gilt, in der Regel wird auch die Eintragung für ein beliebiges anderes geldwertes Grundstück oder Haus akzeptiert. Bei kleineren Bauspardarlehen ist diese Art von Absicherung oft nicht nötig, die Bau******* verzichtet darauf. Hierbei muss der Kreditnehmer dann nur schriftlich bestätigen, dass er das finanzierte Objekt nicht ohne die Bau******* mit einzubeziehen mit einer Hypothek belastet oder weiter verkauft. Ein sogenanntes Agio ist die Regel. Das ist ein Betrag, den die Bau******* auf die Darlehenssumme aufschlägt und der die letztendliche Summe der Schuld maximiert. Bei den Zinsen, die auf den geliehenen Betrag anfallen, unterscheidet man zwischen Nominal- und Effektivzinsen. Der Nominalzins ist der Zins, der sich errechnet ohne Abschlussgebühren, Agio und den vielfach verlangten Kontoführungsgebühren. Beim Effektivzins sind all diese Kosten bereits enthalten, er stellt also die tatsächliche monatliche Tilgungsbelastung dar und ist für den Kreditnehmer von äußerster Relevanz.